Barrierefreie Internetseiten |
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Samstag, 12. Juni 2004 |
Menschen mit Behinderungen stoßen beim Surfen im Internet auf zahlreiche Hindernisse. Oftmals sind Websites zu unübersichtlich, zu bunt, haben zu wenig Kontraste oder eine zu kleine Schrift. Menschen mit motorischen Einschränkungen haben Probleme mit der Navigation, wenn z. B. Felder zum Anklicken zu klein sind. Wer sich Inhalte des Internets von einem so genannten Screenreader vorlesen lässt, kann so manche unangenehme überraschung erleben, wenn Layout und Inhalte nicht sauber getrennt sind. Dabei könnte gerade das Internet dazu beitragen, behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dies zu fördern ist ausdrückliches Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 1. Mai 2002. Es verpflichtet u.a. alle Bundesbehörden, ihre Internetangebote und -auftritte nach einem vorgeschriebenen Zeitplan barrierefrei zu gestalten, d.h. die grundsätzlich uneingeschränkte Nutzung durch behinderte Menschen zu ermöglichen.
Behörden, Ministerien und andere öffentliche Einrichtungen müssen ihren Internetauftritt bis zum 31.12.05 barrierefrei gestalten. Der Gesetzgeber verpflichtete alle öffentlichen Einrichtungen mit dieser "Behinderten Informationstechnik Verordnung (BITV)", die im Juli 2002 in Kraft getreten ist. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) bezieht sich auf § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Danach müssen Bundesbehörden ihre Internetauftritte und -angebote sowie grafische Programmoberflächen barrierefrei gestalten. Die BITV legt fest, welche Gruppen behinderter Menschen in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehen sind; welche technischen Standards zu welchem Zeitpunkt anzuwenden sind und welche Bereiche und Arten amtlicher Informationen barrierefrei zu gestalten sind.Die Verordnung enthält konkrete Anforderungen und Bedingungen, die nach Priorität I und II unterteilt sind. Basis dieser Anforderungen sind die Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999, die so genannten WAI-Richtlinien.
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 1. Juli 2006 )
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